Fragen / Antworten

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Bei Mietverträgen mit Verrechnung "exkl. Nebenkosten" (Gas, Strom, Wasser/Abwasser und Kehrichtgrundgebühr) muss vom Mieter sofort bei Antritt des Mietverhältnisses das Stadtwerk Winterthur, Untere Vogelsangstrasse 11, 8400 Winterthur, Tel. 052 267 61 61, stadtwerk@win.ch, kontaktiert und die neue Adresse angegeben werden. Beim Wegzug muss per letzten Tag eine Schlussabrechnung verlangt werden. Die besagten Kosten werden direkt verrechnet und müssen direkt an die Stadtwerke beglichen werden. Bei einer Wohngemeinschaft wie z.B. an der Jägerstrasse, Minicamps oder teilweise Rosenberg, Grünweg, ZHW usw. können diese Kosten auch an einen stellvertretenden Verantwortlichen pro Liegenschaft verrechnet werden. Die involvierten Bewohner sind dann selber zuständig, dass Ihre Anteile untereinander korrekt bezahlt werden.

 

Download vom Depotrückzahlungsformular

 

Besuchen Sie die Winterthur Tourismus website. Download der Karte vom Winterthurer Stadtbusnetz und Link zur ZVV Homepage mit Fahrplan.

 

Freier Internetzugang (plug'n'play) im Camp AXA, Maximus und Rosenberg - Was ich tun muss, um mein System mit dem Internet zu verbinden: Das einzige Zubehör, das Sie benötigen, ist ein 5e S/FTP patch cable (ca. CHF 10 bis 20, abhängig von der Kabellänge) um Ihren PC oder Laptop mit dem Anschluss zu verbinden (die RJ-45 Dose befindet sich im Maximus unterhalb des silbrigen Kabelkanals welcher in jedem Zimmer an der Wand zum Fenster hin verläuft). Stecken Sie das Kabel ein und starten Sie Windows. Der Computer wird alles automatisch erkennen und sich selbständig einrichten. Sie benötigen weder Modem noch Router oder sonstiges.

 

Probleme mit Stromverbrauchern - Vermutlich haben Sie eine Verteilerleiste im Einsatz, die nicht dem Schweizer Standard von 220 Volt entspricht. Sie müssen sich eine solche Leiste in einem Fachgeschäft hier vor Ort kaufen und ggf. einzelne Adapter zwischen jedes Ihrer angeschlossenen Geräte schalten. Neben dem Hauptbahnhof gibt es einen Saturn Media Shop. Dort werden Sie die benötigten Ersatzteile mit Sicherheit finden können.

 

Website vom kantonalen Gesundheitsamt Zürich.
Alle nötigen Formulare betreffend Krankenversicherungspflicht und Krankenkassen-Obligatorium finden Sie hier zum Download bereit.

 

Website der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS).

 

Website der Einwohnerkontrolle der Stadt Winterthur.

 

Was man mitbringen muss:

  1. Offizielle Bestätigung (Brief) der Schule (Kopie genügt)

  2. Pass oder ID / Visum

  3. Kopie des Mietvertrages von Zimmer oder Wohnung

  4. Bewohner von Wohnungen (z.B. ZHW, Rosenberg, Eckstrasse) benötigen das Formular "Wohnungsausweis"
    (Download im jeweiligen Camp unter Preise)

  5. 1 aktuelles Portraitfoto (Passport Grösse 35x45mm)

  6. ~ CHF 120.- (es werden alle gängigen Kreditkarten akzeptiert)

Wie man dahin gelangt:


 

Internet, Radio- & Fernsehanstalten, Telekommunikation

Cablecom GmbH [=hispeed Adressen]
Swisscom AG [=bluewin Adressen]
Industriestrasse 19
8112 Otelfingen/ZH
tel. 0800 668 866
Kundendienst 0800 668 866
Verkaufsberatung 0800 660 800
Help Line 0900 66 09 00 (ab 10 Min. CHF 2.13/Min.)
www.cablecom.ch
Swisscom Shop
Stadthausstrasse 14
8400 Winterthur
tel. 052 265 46 07
Kundendienst 0800 800 800
Home Service Team 0800 803 175
www.swisscom.ch

 

Was muss ich unternehmen, damit ich Zugang zum FITNESSRAUM im Camp Maximus bekomme?

 

Die Fitnesseinrichtung kann nur mit einem Badge betreten werden. Sie können einen solchen Badge im Büro des Hauswarts (Camp Maximus, Erdgeschoss, Zimmer 11) oder bei der Administration (Camp Maxiums, Erdgeschoss, Zimmer 10) wie folgt erwerben:

 

a) Sie haben bereits einen ZHAW Badge - In diesem Fall programmieren wir direkt Ihre Karte - Das kostet CHF 20 Bearbeitungsgebühr
b) Sie haben keinen Badge - In diesem Fall erhalten Sie eine SWOWI Karte - Die Kosten betragen CHF 20 Bearbeitungsgebühr + CHF 20 Depot

 

Die Benutzung der Einrichtung ist gratis für alle Bewohner eines SWOWI Camps Der Badge wird programmiert mit 50 erlaubten Eintritten. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, kann die Karte wieder neu geladen werden. Dieser Service (Nachladen) kostet nichts.

 

Nachdem Ihr Mietvertrag abgelaufen ist und Sie die Unterkunft verlassen haben, muss die SWOWI Karte bei der Zimmerabgabe retourniert werden. Sie erhalten dann das Depot in bar zurück.

 

Studenten welche den Fitnessraum benutzen möchten aber nicht (mehr) in einem SWOWI Camp untergebracht sind, können trotzdem trainieren, jedoch mit einer Gebühr pro Eintritt. Jeder Zugang kostet CHF 5, die minimale, programmierbare Menge beträgt 10 Eintritte + ggf. Depot + Bearbeitungsgebühr = CHF 70 rsp. 90. Nachdem die Karte abgelaufen ist, kann sie wieder neu geladen werden. Die Mindestmenge beträgt wiederum 10 Eintritte. Für das Nachladen werden keine zusätzlichen Kosten verrechnet.

 

Der Gebrauch der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr! Der Raum muss aufgeräumt und sauber, wie bei Antritt, verlassen werden. Jegliche Schäden oder Störungen in der Funktion müssen sofort an den Hauswart gemeldet werden.

 

Leitfaden für Studenten, die mit dem Auto anreisen und ihr Fahrzeug während des Aufenthaltes in der Nähe vom Camp parkieren möchten:

 

1)
bei Camps mit eigenen Parkplätzen (ersichtlich auf dem Deckblatt des Vertrages), können diese von SWOWI gemietet werden (Verfügbarkeit vorbehalten)

 

2)
bei Camps ohne eigene Parkplätze muss das Fahrzeug innerhalb der markierten Felder auf dem öffentlichen Grund abgestellt werden.

 


a)
Zonenparken: Es darf an Werktagen zwischen 08.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde parkiert werden. Der Pfeil der zu stellenden Parkscheibe muss auf den der Ankunftszeit nachfolgenden Strich eingestellt werden, weshalb die Parkzeit bis zu anderthalb Stunden betragen kann.
Als Werktag gilt übrigens auch der Samstag. Nachts und über Mittag gibt es in der blauen Zone keine Parkzeitbeschränkung:
In der Zeit zwischen 19h00 und 08h00 und an Sonn- und Feiertagen ist die Parkscheibe nicht nötig. Bis zum nächsten Arbeitstag um 08h00 darf der Wagen stehenbleiben.

 


b)
Blaue Zonen in Wohngebieten sind mit einer Anwohnerkarte unbegrenzt nutzbar. Eine solche bekommt man nur vor Ort bei der Stadtpolizei, wenn man im betreffenden Gebiet angemeldet ist (Einwohnerkontrolle).

 



Es gelten folgende Zonen für die verschiedenen Camps:

 

Camp Adlergarten (Adlerstrasse) und AXA (St. Gallerstrasse) = Zone P
Camp Eckstrasse = Zone L (links, Gebiet Schaffhauser- / Bachtelstrasse) oder Zone H (rechts, Gebiet Lind- / Rychenbergstrasse)
Camp Jägerstrasse = keine Zonenkarten erhältlich (auf weisse Zonen ausweichen - siehe Abschnitt c)
Camp Schützenstrasse = Zone I
Camp Türmlihuus & ZHW (Technikumstrasse) = Zone Teuchelweiher

 

Die Anwohnerkarte ist gültig für 1 Jahr (auf Wunsch 6 Monate) und kostet CHF 50.- (rsp. 35.- für halbjährlich). Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

 

- Persönliches Erscheinen bei der Stadtpolizei am Obertor 17
- Pass oder ID
- Fahrzeugausweis
- Führerausweis
- Falls das Fahrzeug von jemandem geliehen wurde: Schriftliche Ermächtigung zur Benutzung vom Besitzer
- Wohnsitzbestätigung von der Einwohnerkontrolle Winterthur
- Kopie vom Mietvertrag SWOWI
- Ausgefülltes Formular "Nachtparkgebühr" (siehe Link weiter unten: Anmeldeformular für Nachtparkgebühr)

 

Nebst der Gebühr für die Anwohnerkarte kommt die sogenannte Nachtparkgebühr hinzu. Sämtliche Fahrzeuge, die regelmässig auf öffentlichem Grund (blaue oder weisse Zonen) über Nacht parkieren, müssen monatlich CHF 35 bezahlen. Diese Rechnung wird von der Stadt Winterthur im voraus für 6 Monate erhoben und direkt an die Wohnadresse des Fahrzeughalters geschickt.

 

Die Nachtparkgebühr ist in jedem Fall zu entrichten, auch wenn keine Anwohnerkarte gelöst wurde. Es empfiehlt sich also, das Formular für die Nachtparkgebühr freiwillig auszufüllen und einzusenden, da die nächtlichen Kontrollen der parkierten Fahrzeuge umfassend sind und "Nichtzahler" schnell ermittelt werden können.

 


c)
Weisse Zonen: Parkieren ohne Bewilligung unbeschränkt möglich. Aber Achtung !!! Es kann sein, dass es sich bei weiss umrandeten Parkfeldern auch um Zonen mit einem Parkscheinautomaten handelt. Dann müssen Sie natürlich zahlen … leider
Für Nachtparkierer gelten in Bezug auf die Nachtparkgebühren dieselben Bestimmungen wie oben beschrieben.

 

Merkblatt Parkkartenvorschriften

Anmeldeformular für Nachtparkgebühr

Info über blaue Zonen