| Monatsmieten pro Person im Camp Jägerstrasse |
| # 27 | CHF 165.- | unmöbliert, exkl. Radio- / TV-Empfangsgebühren |
| Das Häuschen wird nur von 2 Personen bewohnt und steht unter Denkmalschutz. Auf Anfrage hin muss Interessierten eine Besichtigung gewährt werden. | ||
| # 29 + 31 | CHF 520.- | möbliert, Nebenkosten inklusive, plombiert |
| Dieses Häuschen ist für Gaststudierende der Wirtschaftsabteilung W der ZHW reserviert und wird von dieser zugeteilt. Die Verträge werden aber mit SWOWI abgeschlossen. | ||
| # 25, 33, 35 37, 39 - 45 |
CHF 395.- | mit Radio- / TV-Empfang |
| CHF 385.- | unmöbliert, wenn Radio- / TV-Antenne von Cablecom plombiert wird | |
| CHF 425.- | möbliert | |
| Nebenkosten | sind exklusiv (sofern nicht anders im Vertag angegeben wie bei Häuser 29 + 31) Für Strom, Wasser/Abwasser, Heizung, Kehricht Grundgebühr, Kaminfeger u.a. muss durchschnittlich mit CHF 50.- bis CHF 80.– pro Monat und Person gerechnet werden, je nach persönlichem Verbrauch. Verrechnung erfolgt direkt via Stadtwerk Winterthur. |
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Downloaden Sie die Bankverbindung für Depot- rsp. Mietzahlungen.
Seit 2011 benötigt man für die Registrierung bei der Einwohnerkontrolle einen amtlichen Wohnungsausweis. Dieses Formular wird für alle Camps benötigt, welche als Wohnung konzipiert sind, wie ZHW oder Rosenberg.
Wichtig: Diese Regelung betrifft ausschliesslich Wohngemeinschaften in WOHNUNGEN. Demzufolge gilt diese Bestimmung nicht für die
Camps AXA, Maximus, Schützenstrasse, Türmlihuus, Adlergarten usw. (= Studentenwohnheime mit Etagengemeinschaft) oder Jäger-strasse, Grünweg, Minicamps wie z.B. Landenberg usw. (= Häuser und keine Wohnungen). Es kann sein, dass man auf dem zuständigen Amt speziell auf diese Tatsachen hinweisen muss, weil nicht alle Sachbearbeiter dort die gleiche Kompetenz und Wissensstand aufweisen. Beharren Sie notfalls darauf, diese Informationen hier sind korrekt!
