| Hausordnung Camp Maximus |
1. Allgemeines
Die Verwaltung räumt den Mietern grösstmögliche Freiheit ein. Jede einzelne Person hat sich einer freiwilligen Disziplin zu unterziehen und auf die anderen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen. Die Stockwerksgemeinschaft wählt eineIn EtagenchefIn sowie eine Stellvertretung, die für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich ist. Er/Sie ist der/die VermittlerIn zwischen der Stockwerksgemeinschaft und dem Bewohnerpräsidenten oder der Verwaltung.
2. Gemeinschaftsräume
Folgende Räume dürfen jederzeit von allen Bewohnern des Camp Maximus vorzugsweise auf der eigenen Etage benutzt werden: Küche*, Aufenthaltsraum*, Duschen, Toiletten, Waschküchen, Fitnessraum, Musikzimmer, Veloraum, Kinoraum und im Sommer die Terrasse(*auf fremden Stockwerken nur in Begleitung eines Bewohners der entsprechenden Etage).
Gänge
Die Gänge dürfen nicht als Abstellplatz privater Gegenstände
benutzt werden.
Musikzimmer
Für das Spielen auf Musikinstrumenten gibt es die Musikzimmer. In den
eigenen Zimmern ist dies nicht erlaubt. Die Musikzimmer sind generell offen
und den publizierten Öffnungszeiten ist folge zu leisten. Die Benutzer
sind für Ordnung und Sauberkeit in den Räumen verantwortlich.
Waschküche
Die Waschküche muss zwingend sauber verlassen werden. Insbesondere Waschmaschine
und Tumbler sind zu reinigen. Da der Platz zum Aufhängen der Wäsche
begrenzt ist, muss die Wäsche, sobald sie trocken ist, abgenommen werden.
3. Besucher / Gäste
- Wir unterscheiden zwischen Besuchern als Personen, die sich zwischen 08.00 Uhr und 22.00 Uhr und Gästen, die sich vor 08.00 Uhr rsp. nach 22.00 Uhr auf dem Camp Areal aufhalten oder hier übernachten. Letztere benötigen zwingend eine Gästekarte, ausgestellt und unterschrieben von der SWOWI Administration. Mit Aussenstehenden sind nachfolgend beide gemeint.
- Die SWOWI Administration behält sich in besonderen Fällen das Recht vor, Aussenstehenden das Besuchsrecht zu verweigern.
- Aussenstehende dürfen sich ausschliesslich in Begleitung eines Camp Maximusbewohners im Camp Maximus aufhalten. Letzterer ist für ein allfällig fehlbares Verhalten seines Gastes persönlich verantwortlich und haftet im Falle von Sachbeschädigungen, Fehlverhalten und Reklamationen verursacht durch seinen Besuch.
- Jeder Gast, welcher sich über Nacht im Camp Maximus aufhält, benötigt eine gültige Gästekarte, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes oder der Anzahl Nächte.
- Leere Karten finden sich am Anschlagbrett im EG. Die Karte muss im voraus ausgefüllt und dann zu Bürozeiten der SWOWI Administration zur Unterschrift vorgelegt werden. Eine zweite Karte ist für die SWOWI Kartei auszufüllen.
- Der Gast muss die von der SWOWI Administration unterzeichnete Gästekarte stets auf sich tragen und auf Verlangen (dem SWOWI Personal oder dem Sicherheitsdienst) vorweisen.
- Weist sich der Gast nicht mit der Gästekarte aus, wird seinem Gastgeber eine Gebühr von CHF 50.- für unerlaubtes Übernachten belastet oder es erfolgt Verzeigung bei der Polizei wegen Hausfriedensbruchs.
- Gelegentliche Übernachtungen im Zimmer eines Gastgebers sind kostenlos. Für längere Aufenthalte (3 und mehr Nächte) kostet ab der 3. jede Nacht CHF 20.- Übernachtungsgebühr. Diese ist im voraus beim Bezug der Unterschrift für die Gästekarte bar zu entrichten. Bei Abwesenheit der Administration oder ausserhalb der Bürozeiten, bitte das Geld zusammen mit der Karte in den SWOWI Briefkasten werfen und die Unterschrift sobald als möglich einholen.
- Jeder Bewohner darf höchstens 1 Gast pro Mal beherbergen.
- Übernachten in Gemeinschaftsräumen ist strikte untersagt und wird mit einer Übernachtungsgebühr von CHF 50.- geahndet.
4. Untervermietung
Wer das Zimmer bei eigener Abwesenheit untervermieten (ab einem Monat) beziehungsweise einer bekannten Person überlassen will, muss das Einverständnis von SWOWI haben. Bei Zuwiderhandlung wird dem Zimmervermieter pro Gast und Nacht eine Gebühr von CHF 50.- in Rechnung gestellt, und im Wiederholungsfall erfolgt die Kündigung.
5. Nachtruhe
Die gesetzliche Nachtruhe dauert von 22:00h bis 06:00h (23:00h bis 06:00h an Wochenenden). Die Nachtruhe muss aus Rücksicht auf die Mitbewohner zwingend eingehalten werden. Da die Zwischenwände eher dünn sind, bitte Musik und Gespräche auf Zimmerlautstärke einstellen.
6. Sauberkeit
SWOWI reinigt einmal wöchentlich auf jedem Stockwerk die Küche mit Aufenthaltsraum, die Toiletten, die Duschen, die Gänge sowie die Waschküche, sofern diese nicht unzumutbar verschmutzt sind. Jeder/jede BewohnerIn ist dazu verpflichtet, die von ihm/ihr gebrauchten Gemeinschaftsräume sauber zu hinterlassen. Bei unzumutbarer Verschmutzung wird die Reinigung einem externen Putzinstitut übertragen und die Rechnung auf die Etagenbewohner verteilt. Einmal pro Semester, ungefähr einen Monat vor Semesterende, wird ein gründlicher Etagenputz aller Gemeinschaftsräume durchgeführt. Jeder/jede BewohnerIn ist verpflichtet mitzuhelfen.Persönliche Hygiene: Die persönliche Hygiene liegt in der Eigenverantwortung, ist jedoch Voraussetzung.
7. Abfallmanagement
- Für Kehrichtsäcke stehen im Keller Container bereit.
- Da unsere Container mit einem Chip versehen sind und mit einem speziellen Abrechnungsverfahren belastet werden, ist es nicht nötig, dass man die teuren Gebührenabfallsäcke oder Säcke mit Abfallmarken verwendet. Hier im Maximus gilt: Sie können die normalen, günstigen Säcke ohne Marken verwenden!
- Altpapier gebündelt im Keller deponieren. Karton im Altpapier ist nicht erlaubt.
- Karton im Keller deponieren.
- Für die Entsorgung von Altglas und Metall sind die Etagenbewohner verantwortlich. Die Altglas- und Metallsammelstelle befindet sich beim Migros Neuwiesen-Zentrum (400m Richtung Hauptbahnhof).
- Für PET-Flaschen steht auf jeder Etage ein entsprechender Behälter bereit. Volle PET-Säcke im Keller deponieren.
8. Partys
- Die Anwesenheit von mindestens 5 Aussenstehenden (siehe Punkt 3) gilt als Party.
- Jede Party muss von der Verwaltung bewilligt und mindestens 3 Tage im voraus angekündigt sowie an den Anschlagbrettern beim Haupteingang und der betroffenen Etagenküche den Mitbewohnern publiziert werden.
- Jeder Etagenmitbewohner hat das Recht, gegen die Party Einspruch zu erheben und diese dadurch zu verhindern.
- Der Veranstalter muss einen Partyausweis bei der Verwaltung beziehen und diesen auf Verlangen den Kontrollorganen vorweisen.
- Der Veranstalter haftet für das Verhalten seiner Gäste und alle Schäden und Verunreinigungen, die anlässlich der Party entstehen.
- Es darf maximal 1 Partyteilnehmer als Gast im Zimmer des Gastgebers übernachten. Er braucht dazu aber eine Gästekarte (siehe Pkt 3).
- Bei einer Party hat deren Organisator dafür zu sorgen, dass diese sich während der Nachtruhezeit in einer angepassten Lautstärke fortsetzt. Auf der Terrasse sind nach 22:00 Uhr Gespräche in verhaltener Lautstärke zu führen.
- Der Organisator / Verursacher hat zwingend Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Die Kosten für eine allfällige Busse wegen Nachtruhestörung trägt der Verursacher, respektive bei einer Party der Organisator. Die Nachbarn sind von SWOWI angewiesen bei Ruhestörung die Polizei zu rufen.
- Nach einer Party muss der Organisator direkt danach und nicht erst am nächsten Morgen für Ordnung sorgen. Dies betrifft alle benutzten Räume, die Toiletten sowie Terrasse und Grundstück, sofern nötig.
9. Rauchen / Drogen
Sämtliche Räume des Camp Maximus sind rauchfrei. In den Zimmern darf nicht geraucht werden. Wird durch einen Raucher Feueralarm ausgelöst, hat dieser die Feuerwehr-Kosten von CHF 1800 zu entrichten. Kann der Verursacher des Alarms nicht eruiert werden, haftet der Organisator. Zigarettenkippen dürfen nicht auf den Boden der Terrasse und rund um das Camp Maximus geworfen werden. Der Umgang mit Drogen auf dem Campareal (Konsum / Umschlag) führt zu polizeilicher Anzeige und sofortiger Kündigung.
10. Internet / WLAN
Jedes Zimmer im Camp Maximus verfügt über einen Breitband-Internetanschluss. Peer-to-Peer-Dienste sind nicht erlaubt. Die Nutzungsrate wird kontrolliert, und bei fehlbarem Verhalten wird die Internetverbindung kommentarlos auf unbestimmte Zeit reduziert. Das Wireless LAN ist nur für Küchen beziehungsweise die Aufenthaltsräume gedacht, daher kann es sein, dass kein Signal in den Zimmern verfügbar ist.
11. Beschädigungen
Ungemeldete Beschädigungen werden den Bewohnern der betroffenen Etage verrechnet.
Falls es Verstösse gegen die Punkte 1 bis 11 geben sollte, wird die
fehlbare Person durch SWOWI verwarnt.
Im wiederholten Falle erfolgt die Kündigung.
Ausführung Juni 2010 / SWOWI Administration
Download der Hausordnung als pdf.
