Hausordnung Camp Schützenstrasse

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1. Allgemeines

 

Die Verwaltung räumt den Mietern grösstmögliche Freiheit ein. Jede einzelne Person hat sich einer freiwilligen Disziplin und Hilfsbereitschaft zu unterziehen und auf die anderen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen. Der Ruhebedürftige hat prinzipiell Vorrang gegenüber dem Lärmverursacher, genauso der Ordentliche gegenüber dem Chaoten. Die Bewohnergemeinschaft wählt eine|n Campchef|in sowie diese bei Abwesenheit eine Stellvertretung, die für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich ist. Er/Sie ist der/die Vermittler|in zwischen der Stockwerksgemeinschaft und der Verwaltung. Aktuell wird das Amt des Präsidenten von Frau Rebecca Tschanz (S1) wahrgenommen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten, und sie ist von SWOWI offiziell authorisiert und wird von uns auch bei der Durchsetzung ihrer Anliegen und Vorschriften unterstützt.

 

2. Gemeinschaftsräume