| Hausordnung Camp Schützenstrasse |
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1. Allgemeines
Die Verwaltung räumt den Mietern grösstmögliche Freiheit ein. Jede einzelne Person hat sich einer freiwilligen Disziplin und Hilfsbereitschaft zu unterziehen und auf die anderen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen. Der Ruhebedürftige hat prinzipiell Vorrang gegenüber dem Lärmverursacher, genauso der Ordentliche gegenüber dem Chaoten. Die Bewohnergemeinschaft wählt eine|n Campchef|in sowie diese bei Abwesenheit eine Stellvertretung, die für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich ist. Er/Sie ist der/die Vermittler|in zwischen der Stockwerksgemeinschaft und der Verwaltung. Aktuell wird das Amt des Präsidenten von Frau Rebecca Tschanz (S1) wahrgenommen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten, und sie ist von SWOWI offiziell authorisiert und wird von uns auch bei der Durchsetzung ihrer Anliegen und Vorschriften unterstützt.
2. Gemeinschaftsräume
- beide Küchen, der Aufenthaltsraum, die Kellerräume sowie die Nasszellen
dürfen jederzeit von allen Bewohnern des Camps benutzt werden. - Gänge
Die Gänge dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen nicht als Abstellplatz privater Gegenstände benutzt werden. - Waschküche im EG
Die Waschküche im Erdgeschoss mit den zugehörigen Gerätschaften kann gratis benutzt werden. Die Beschaffung von Waschmittel ist Sache des Benutzers. Aus Rücksicht auf die Mitbewohner muss die Wäsche nach dem Trocknen speditiv entfernt werden. Waschmaschine und Tumbler sind vorschriftsmässig zu benutzen, und die Filter sind nach jedem Gebrauch zu reinigen. BHs mit Metallbügel müssen zwingend in einem Wäschebeutel gewaschen werden. Gelangt ein Metallbügel eines BHs zwischen Rotor und Stator in der Trommel, kann ein Defekt an der Waschmaschine die Folge sein, und es muss auf jeden Fall ein Techniker gerufen werden. Entstandene Schäden an Gerätschaften aufgrund unsachgemässer Benutzung werden der Gemeinschaft belastet. Der Raum muss zwingend sauber verlassen werden. - Partybereich im UG
Der Partyraum im Keller steht den Bewohnern vom Camp Schützenstrasse gratis zur Verfügung. Nichtsdestotrotz gilt es die Regeln in Bezug auf Rücksichtnahme der Nachbarschaft sowie den Bewohnern gegenüber, einzuhalten, und die Räumlichkeit muss nach jedem stattgefundenen Event sauber hinterlassen werden. Der Camppräsident hat das letzte Wort und kann nötigenfalls gegen die Durchführung einer Party intervenieren oder einen angelaufenen Event stoppen. Chaoten werden polizeilich zur Anzeige gebracht. Ab 22 Uhr (23 Uhr am Wochenende) herrscht gesetzliche Nachtruhe, das heisst Gespräche ab diesem Zeitpunkt müssen leise sein und dürfen nicht zu Beanstandungen seitens der Nachbarn Anlass geben. Dasselbe Verhalten gilt für das Grundstück und den Eingangsbereich. Im besonderen ist dies bei der Zu- und Abreise von allfälligen Gästen zu beachten. Ferner dürfen keinerlei Abfälle oder Zigarettenkippen auf dem Areal hinterlassen werden. - Wann immer von "reinigen" die Rede ist, meinen wir damit die Verwendung von spezifischen Hilfsmitteln wie sachbezogene Reinigungsmittel, Schwämme, Lappen, Mop, Bürsten usw. Reinigen ohne die Verwendung von Reinigungsmitteln ist KEINE Reinigung! Reinigungsmittel sind grundsätzlich nötig aus Gründen der Hygiene und Desinfektion. Der Gebrauch von Wasser ohne Mittel ist sinnlos und im besten Fall Zeitverschwendung. Eine saubere Küche erkennt man von Auge und am Geruch der verwendeten Reinigungsmittel.
- Die Küche mitsamt Apparaturen, Abdeckung, Geschirr und Utensilien muss täglich rsp. immer direkt nach Gebrauch gereinigt werden.
- Die korrekte Verwendung der Geschirrspülmaschine muss gemäss folgenden Instruktionen erfolgen:
- Grobe Speisereste zuerst in den Abfall entsorgen
- Geschirr leicht von Hand vorspülen
- Geschirr so einräumen, dass alle Flächen von den Wasserstrahlen getroffen werden können
- Geschirrspüler möglichst voll beladen, dabei Berührung der Geschirrteile untereinander vermeiden, und die Freigängigkeit der Sprüharme muss gewährleistet sein
- Reiniger, Klarspüler und Regeneriersalz entsprechend der Herstellerempfehlung einsetzen
- Spülprogramm und -temperatur nach Geschirrart und Verschmutzungsgrad mit Hilfe der Herstellerangaben auswählen
- Die Maschine ist sofort nach Gebrauch, wenn das Geschirr trocken ist, zu leeren
- Pfannen gehören grundsätzlich nicht in den Geschirrspüler und müssen von Hand abgewaschen werden. Sämtliche von Hand gewaschenen Gegenstände müssen sofort nach dem Abwaschen mit einem Tuch abgetrocknet und in die Schränke verstaut werden. Sie dürfen nicht zur Lufttrocknung liegengelassen werden, sodass der Platz auf der Arbeitsfläche stets freibleibt.
- Geschirr, Pfannen und Besteck sind nach dem Abtrocknen sofort in die Schränke und Schubladen einzuräumen. Die Küchenabdeckung stellt keine Ablage- sondern eine Arbeitsfläche dar. Sie ist täglich rsp. immer nach Gebrauch zu reinigen und freizuhalten.
- Das Glaskeramikkochfeld ist sofort nach Gebrauch und unter Verwendung der entsprechenden Hilfsmittel wie Spezialreiniger und Klingenschaber zu reinigen. Eingebrannte Essensrückstände auf der Herdplatte sind sofort zu entfernen. Dasselbe gilt für Backofen und verwendete Bleche. Entstandene Schäden an Gerätschaften aufgrund unsachgemässer Benutzung werden der zugehörigen Gemeinschaft belastet.
- Aus hygienischen Gründen sowie um der Entstehung von Bakterien und Keimen vorzubeugen, müssen Lumpen, Spültücher und Wischlappen stets mit Reinigungsmitteln verwendet, nach Gebrauch gut ausgewaschen und mindestens einmal wöchentlich durch neue oder frisch gewaschene ersetzt werden. Die Reinigungswirkung, die mit schmutzigen Lappen erzielt wird, ist obsolet, da diese auf den damit "gereinigten" Gegenständen und Oberflächen Schlieren und eine zunehmende, stinkende Patina hinterlassen und langfristig zu bakterieller Kontaminierung führen. Abtrocknungstücher sind alle paar Tage zu wechseln und durch frisch gewaschene zu ersetzen. Sämtliche verwendeten Lumpen, Spül- und Trockentücher usw. generell mit 60°C waschen.
- Verchromte Armaturen und Pfannen etc. sind mit der nötigen Vorsicht und unter Verwendung der richtigen Hilfsmittel zu reinigen, damit die Oberflächen weder beschädigt noch stumpf werden. Keine Scheuermittel und –Schwämme auf verchromten Oberflächen verwenden!
- SWOWI reinigt einmal wöchentlich die Böden vom Aufenthaltsraum und Treppenhaus, sofern diese von den Bewohnern gemäss Hausordnungspflicht benutzt und unterhalten worden sind.
- Jeder Bewohner ist dazu verpflichtet, die von ihm verwendeten Gemeinschaftsräume und Inventar sauber zu hinterlassen. Bei unzumutbarer Verschmutzung wird die Reinigung einem externen Putzinstitut übertragen und die Rechnung auf die Etagenbewohner verteilt.
- Wir empfehlen dringend einen Putzplan mit klar strukturierten und wöchentlich oder monatlich wechselnden Verantwortlichkeiten festzulegen. Fehlbares Verhalten eines Mitglieds könnte z.B. mit Beiträgen in eine gemeinsame Bewohnerkasse geahndet werden.
- Die Verwaltung führt regelmässig Kontrollen betreffend Ordnung und Reinlichkeit in der Liegenschaft durch und behält sich Massnahmen vor, sollten die Zustände nicht befriedigend sein.
- Die Räumlichkeiten sind stets sauber zu halten, sodass bei einem Mieterwechsel die neuankommnde Person sich auf Anhieb wohlfühlt. Jeder/jede Bewohner|in ist verpflichtet mitzuhelfen.
- Esswaren sind ausschliesslich in der Küche zu lagern. Grundnahrungsmittel der Gemeinschaft wie Gewürze, Reis, Mehl, Teigwaren, Konserven, Essig, Oel usw. müssen vor Ablauf des Verfalldatums aufgebraucht sein.
- Vorräte sind laufend auf ihre Haltbarkeit zu überprüfen (auch im Kühlschrank). Verfallene Lebensmittel müssen sofort entsorgt werden, um der Bildung von Schimmel oder Ungeziefer vorzubeugen.
- Organische Abfälle sollten sofort im Grüngut Container entsorgt werden, um Geruchsemissionen und der Bildung von Ungeziefer im Bereich der Aufenthaltsräume entgegenzuwirken.
- Die Kühlschränke sind in regelmässig umfassend zu reinigen. Es dürfen keine vergammelten Lebensmittel aufbewahrt werden. Wir führen regelmässig Kontrollen durch und behalten uns vor, zweifelhafte Inhalte zu entsorgen.
- Abfälle, Leergut, Altpapier und Karton müssen laufend und fachgerecht entsorgt werden und dürfen sich nicht in den Wohnräumen aufstauen. (siehe Abschnitt 7)
- Falls SWOWI solche Aufgaben gezwungenermassen übernehmen muss, werden die Kosten auf die betroffenen Bewohner verteilt.
- Wir behalten uns vor, offen herumliegendes, verschmutztes Geschirr, Besteck und Pfannen nach vorheriger Mahnung zu entsorgen und nicht mehr zu ersetzen.
- Im schlimmsten Fall behalten wir uns vor, wie im Camp Adlergarten praktiziert, sämtliche Grundnahrungsmittelvorräte, Pfannen, Besteck und Geschirr aus den Küchen zu verbannen, sodass jeder Student gezwungen sein wird, seine persönlichen Utensilien zu verwenden.
- Persönliche Hygiene liegt in der Eigenverantwortung, ist jedoch Voraussetzung.
- Hygiene auf den Toiletten: Die WC's sind sauber wie beim Antritt zu hinterlassen. Der Nachfolger soll nicht dazu verdammt sein, Spuren vom Vorgänger beseitigen zu müssen, genauso wie man selbst keine Spuren von anderen antreffen will. Es hat mit Recht und Anstand zu tun. Gegebenenfalls sind Spuren mittels der vorhandenen Reinigungsbürste zu beseitigen.
- Für die hellgrauen Gebührenabfallsäcke steht ein Container im Hof bereit. Volle oder stinkende Abfallsäcke haben in Küche oder gar Aufenthaltsräumen NICHTS verloren!
- Der Container wird jeweils am Mittwoch geleert, d.h. er muss von den Bewohnern am Dienstag abend an den Strassenrand gerollt und am Mittwoch, nach der Leerung, wieder auf den Hof zurückgefahren werden.
- Altpapier ist gebündelt zu entsorgen.
- Karton ist ebenfalls zu bündeln und sporadisch zu entsorgen.
- Für die getrennte Entsorgung von PET, Altglas und Metall sind die Etagenbewohner verantwortlich. Nahgelegene Altglas- und Metallsammelstellen sind diejenigen an der Wiesstrasse 1 oder die Abfallsammelstelle "Kiesstrasse", welche sich an der Meilistrasse 2 befindet.
- Die Gemeinschaftsräume im Camp Schützenstrasse sollen vor allem dazu dienen, dass die Bewohner untereinander kommunizieren. Partyveranstaltungen mit externen Besuchern müssen im hauseigenen Partykeller oder demjenigen im Türmlihuus oder Camp AXA stattfinden.
- Jede Party kann vom Camppräsidenten aufgelöst werden.
- Jeder Campbewohner hat das Recht, gegen die Party Einspruch zu erheben und diese dadurch zu verhindern.
- Der Veranstalter haftet für das Verhalten seiner Gäste und alle Schäden und Verunreinigungen, die anlässlich der Party entstehen.
- Bei einer Party hat deren Organisator dafür zu sorgen, dass diese sich während der Nachtruhezeit in einer angepassten Lautstärke fortsetzt.
- Der Organisator / Verursacher hat zwingend Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Die Kosten für eine allfällige Busse wegen Nachtruhestörung trägt der Verursacher, respektive bei einer Party der Organisator. Die Nachbarn sind von SWOWI angewiesen bei Ruhestörung die Polizei zu rufen.
- Nach einer Party muss der Organisator direkt danach und nicht erst am nächsten Morgen für Ordnung sorgen. Dies betrifft alle benutzten Räume, die Toiletten sowie das Areal, sofern nötig.
- Dem Verantwortlichen einer Party, welche zu Beanstandungen geführt hat, wird das Recht auf die Organisation weiterer Events untersagt.
- Einkaufswagen der Grossverteiler: Die Einkaufswagen von Coop, Migros, Denner, Spar, Volg usw. dürfen nicht vom Areal der Grossverteiler entfernt und als Transportfahrzeuge zweckentfremdet werden. Sie sind nach dem Einkauf unverzüglich an die entsprechende Depotstelle zu retournieren. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Grossverteiler das Entfernen von Eigentum aus ihrem Areal zur polizeilichen Anzeige bringen können.
3. Untervermietung
Wer das Zimmer bei eigener Abwesenheit untervermieten (ab einem Monat) beziehungsweise einer bekannten Person überlassen will, muss das Einverständnis von SWOWI haben. Bei Zuwiderhandlung wird dem Zimmervermieter pro Gast und Nacht eine Gebühr von CHF 50.- in Rechnung gestellt, und im Wiederholungsfall erfolgt die Kündigung.
4. Nachtruhe
Die gesetzliche Nachtruhe dauert von 22:00h bis 06:00h (23:00h bis 06:00h an Wochenenden). Die Nachtruhe muss aus Rücksicht auf die Mitbewohner zwingend eingehalten werden. Da die Zwischenwände eher dünn sind, bitte Musik und Gespräche auf Zimmerlautstärke einstellen.
5. Sauberkeit
Sauberkeit und Hygiene sind die wichtigsten Voraussetzungen, wenn viele Menschen in einer Gemeinschaft zusammenleben. Die Praxis zeigt leider, dass in Punkto "wie, wann und womit man richtig reinigt" erhebliches Manko besteht, weshalb hier detailliert darauf eingegangen wird (auch wenn einzelne dies als übertrieben weil für sie selbstverständlich empfinden mögen, so ist es leider trotzdem unabdingbar, Punkt für Punkt darauf hinzuweisen:
Schäden wie Verstopfungen, die durch übermässig verschmutztes Geschirr oder blockierte Sprüharme, die wegen Überladung am Gerät entstehen, werden der Gemeinschaft verrechnet.
6. Belüftung / Badezimmer
Zimmer, Gemeinschaftsräume und vor allem Küche und Nasszellen müssen täglich (auch im Winter) mehrmals kurz gut durchgelüftet werden. (Fenster ganz öffnen, ein paar Minuten lang Durchzug machen. Bei kalten Temperaturen Fenster nicht permanent gekippt lassen). Trotz der Belüftung stellen die Fugen im Badezimmer ein häufiges Problem dar, weil mehrere Personen den gleichen Ort benutzen und starke Luftfeuchtigkeit herrscht. Roter, grauer oder schwarzer Schimmel entsteht, und in einem fortgeschrittenen Stadium fangen die Silikonfugen an sich zu zersetzen. Um Schimmel vorzubeugen oder zu entfernen (solange der Befall nicht bereits unterhalb der Oberfläche ist) müssen die Fugen regelmässig mit Javel Wasser eingesprüht werden. Füllen Sie dazu eine Sprühflasche mit Javelwasser und sprühen Sie die Fugen ein, lassen Sie das Mittel gut 5 Minuten einwirken und spritzen es dann kräftig mit Kaltwasser ab. Wiederholen Sie den Vorgang falls nötig, und führen Sie den Prozess mindestens 1 mal monatlich durch. Dasselbe Vorgehen wenden Sie bei den Duschvorhängen an, welche aufgrund Pilzbefall Verfärbungen aufweisen (Stockflecken am unteren Saum, wo das Bleiband eingenäht ist). Legen Sie den beschmutzten Vorhangteil gut 15 Minuten unter ständiger Bewegung in ein Becken mit Chlorlauge (=Javel) ein und spritzen Sie ihn danach kalt ab oder waschen ihn in der Maschine. Überhaupt sollte der Duschvorhang monatlich mit 40° gewaschen und anschliessend gebügelt werden (und bleibt so über Jahre hinweg wie neu). Spritzen Sie den Vorhang nach jedem Duschen kalt ab und lassen Sie ihn tagsüber ausgezogen und ausserhalb der Wanne hängend trocknen. Gerafft entsteht bei feuchtem, warmem Klima und den Seifenrückständen ein idealer Nährboden für Pilze. Um Schimmelbefall bestmöglich zu vermeiden, ist eine gute Luftzirkulation zu gewährleisten. Überprüfen Sie, ob Ihre Stange nicht zu weit oben montiert ist: es sollten mindestens 20 cm Abstand zur Decke frei sein. Ausserdem darf der untere Saum nicht am Becken aufstehen oder permanent im Nassen liegen. Prüfen Sie, ob der Duschvorhang eventuell für Ihre Stange zu lang ist. Wichtig: Mehrmals täglich Fenster öffnen oder Lüftung einstellen. Download Zeitungsartikel zum Thema Schimmelbefall und mangelhaftes Lüften.
7. Abfallmanagement
8. Partys
9. Rauchen / Drogen
Sämtliche Räume vom Camp Schützenstrasse sind rauchfrei. In den Zimmern darf nicht geraucht werden. Wird durch einen Raucher Feueralarm ausgelöst, hat dieser die Feuerwehr-Kosten von CHF 1800 zu entrichten. Kann der Verursacher des Alarms nicht eruiert werden, haftet im Fall einer Party der Organisator und ansonsten die Gemeinschaft. Zigarettenkippen dürfen nicht auf den Boden vom Areal geworfen werden. Der Umgang mit Drogen auf dem Campareal (Konsum / Umschlag) führt zu polizeilicher Anzeige und sofortiger Kündigung.
10. Internet / WLAN
Es steht eine WLAN Lösung für die Benutzer bereit.
11. Beschädigungen
Ungemeldete Beschädigungen werden der Gemeinschaft verrechnet.
12. Diverses
Falls es Verstösse gegen die Punkte 1 bis 12 geben sollte, wird die fehlbare Person durch den Camp Präsidenten oder
durch SWOWI verwarnt.
Im wiederholten Falle erfolgt die Kündigung.
Ausführung August 2011 / SWOWI Administration
