| Wohnstipendium |
Studierende der ZHAW und ZHdK, welche in einem SWOWI Camp wohnen, können dank Unterstützung der Charles E. Blatter Stiftung unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnstipendium beantragen. Dieses kann einen monatlichen Beitrag bis zu Fr. 300.- an den Mietzins ausmachen, sodass der/die Studierende monatlich nur noch den Restbetrag zu begleichen hat.
Ein zugesprochenes Stipendium wird jeweils bis Ende Schuljahr (= Gesuchsperiode) bewilligt und erlischt automatisch bei Studiumsab- oder unterbruch. Auf Antrag hin wird es bei genügendem schulischem Einsatz (Bestätigung durch Dozierende) für ein weiteres Schuljahr gesprochen.
Bedingungen für eine Behandlung des Gesuches
Die Bewerber müssen:
- an der ZHAW oder der ZHdK immatrikuliert sein (Kopie der Einschreibebestätigung beilegen) und bei Erneuerungsantrag den Unterricht zur Zufriedenheit der Dozierenden besucht haben.
- in einem SWOWI Camp wohnhaft sein.
- falls schon in der Schweiz wohnhaft und steuerpflichtig:
bereits ein kantonales Stipendiengesuch eingereicht haben, und Kopien jener Unterlagen (inkl. der aktuellen Steuererklärungen des Bewerbers und seiner Eltern) zusammen mit dem kantonalen Bescheid dem Gesuch beilegen. - falls frisch aus dem Ausland anreisend:
Stipendiengesuch und Bescheid anderer Institutionen (Fonds, Stiftungen, Schule oder Amtsstellen im Heimatland) beilegen. - dem Antrag (siehe Bewerbungsformular) einen Lebenslauf beilegen, in welchem auch die familiäre Situation beschrieben wird (Beruf der Eltern, Anzahl und Alter der Geschwister etc.)
- die Budgetaufstellung (siehe Formular unten) beilegen.
Gesuchseinreichung
Laden Sie bitte das Antragsformular (pdf) oder das Verlängerungsgesuch (pdf) und die Budgetaufstellung (pdf) herunter, füllen diese vollständig aus und senden sie zusammen mit den obgenannten Gesuchsunterlagen an:
SWOWI
Wohnstipendien
Eduard Steiner-Strasse 7
8400 Winterthur
